Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Ing. Rober Hofer, Römerstraße 2a, 6070 Ampass

Allgemeines

    1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ kurz „AGB“ gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, der Fa. Ing. Robert Hofer, Office-Management, kurz „IRH“ genannt.
    2. Nebenabreden, Vertragsveränderungen sowie mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    3. Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Produktes unseres Unternehmens erkennt der Besteller bzw. Käufer ausdrücklich die „AGB“ der IRH an. Geschäfts- oder sonstige Vertragsbindungen des Bestellers oder Käufers verpflichten uns nur in Folge deren ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „AGB“ aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die „AGB“ mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im übrigen rechtsverbindlich.

Produktangaben

    1. Der Käufer kann die gewünschte Ware schriftlich oder mündlich bei „IRH“ bestellen. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Käufer die Ware ausgehändigt wurde, eine Lieferung abgesandt oder der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
    2. Der Käufer ist im Falle seines Rücktrittes vom Vertrag oder der Bestellung verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten, sowie 10% Stornogebühr zu bezahlen.

Preise

    1. Die von „IRH“ bekannt gegebenen Preise gelten für Lieferungen und Leistungen innerhalb von Österreich, verstehen sich in Euro (€) und sind Nettopreise. Hinzu kommen die gültigen Umsatzsteuersätze, sowie 0,6% Verpackungsentsorgungsbeitrag und Mautpauschale.

 

Lieferung 

    1. Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl von „IRH“. Die Lieferverpflichtung von „IRH“ wird durch Ausfolgung der Ware an den Käufer oder mit Absendung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse erfüllt.
    2. Die Lieferfristen von „IRH“ werden nach den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind daher unverbindlich. „IRH“ ist um pünktliche Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen bemüht, eine allfällige Überschreitung von Fristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur geltend Machung von wie auch immer gearteten Ansprüchen gegenüber „IRH“.
    3. Bei Lieferung von Geräten, verpflichtet sich der Käufer die hierfür angegebene Transportkostenpauschale sowie die gesetzlich gültige Reprographenvergütung zu bezahlen.
    4. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel des Kaufgegenstandes müssen sofort, längstens 8 Tage nach der Lieferung mit eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Wenn dies unterbleibt, gilt die Lieferung als einwandfrei.

 

Gewährleistung

    1. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die gesetzlich vorgegebenen Fristen. Pflichten beschränken sich auf das kostenlose Beistellen von Nichtverschleißteilen.
    2. Während des Gewährleistungszeitraumes dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten nur durch die von „IRH“ beauftragten Firmen durchgeführt werden. Für Schäden, die durch eventuelle Betriebsunterbrechungen oder durch Verzögerung bei der Wartung und Reparatur des/der Produkte entstehen, haftet „IRH“ nicht. „IRH“ ersetzt in keinem Fall aufgewendete Verbrauchsgüter des Käufers.
    3. Die Rückgabe von Produkten, welche von „IRH“ ordnungsgemäß geliefert wurden, ist ausgeschlossen.

 

Zahlungsbedingungen

    1. Falls nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von „IRH“ prompt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
    2. Bei Zahlungsverzug treten ausnahmslos die unverbindlich empfohlenen Listenpreise in Kraft und etwaig gewährte Rabatte verlieren ihre Gültigkeit. Weiters können dem Käufer 5% Verzugszinsen über der jeweiligen Nationalbankrate verrechnet werden. Im Verzugsfall ist der Käufer verpflichtet alle dadurch entstandenen Spesen wie Eintreibungskosten und Mahnspesen zu ersetzen.
    3. Bei einem Auftragswert unter € 60,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 von „IRH“ dem Käufer verrechnet.

 

Eigentumsvorbehalt 

    1. Sämtliche von „IRH“ gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers aus seiner gesamten Geschäftsbeziehung zu „IRH“ im Eigentum von „IRH“. 
    2. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle der Pfändung oder sonstigere Geltendmachung von Ansprüchen auf die von „IRH“ gelieferte Ware durch dritte Personen auf das Eigentumsrecht von „IRH“ hinzuweisen und „IRH“ unverzüglich zu verständigen.
    3. Weiterveräußerungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Zustimmung von „IRH“ gestattet. Im Falle einer Weiterveräußerung dieser Ware sind sämtliche Ansprüche des Käufers aus dieser Veräußerung ohne weiteres an „IRH“ abgetreten.

 

Schlussbestimmungen 

  1. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Innsbruck.